Ob ein Gartenhaus wirklich keinerlei Baugenehmigung bedarf hängt von verschiedenen Parametern ab.
Die gültige Landesbauordnung setzt im Rahmen von genehmigungsfreien Bauvorhaben Grenzen fest, in denen ein Gartenhaus genehmigungsfrei errichtet werden darf.

Egal ob Ihr Gartenhaus in Troisdorf oder Niederkassel errichtet wird – es gilt die Landesbauordnung NRW.

Im Falle des Referenzobjektes wurde die maximale genehmigungsfreie Größe des Gartenhauses überschritten, wodurch es genehmigungspflichtig wurde.

Sie möchten prüfen, ob Sie Ihr Gartenhaus errichten dürfen?

Auch hier helfen wir gerne unkompliziert und fundiert weiter.

  • Projekt: Gartenhaus (genehmigungspflichtig)
  • Beauftragung: LPH 1-4
  • Bauherrschaft: Privat
  • 2017