Im Rahmen eines genehmigungsfreien Bauvorhabens wurde die Errichtung einer fliegenden Halle vom ersten Entwurf über die Abstimmung mit den Fachingenieuren und Behörden bis hin zur Errichtung und späteren dauerhaften Genehmigung begleitet.

Eine fliegende Halle zeichnet sich durch eine sehr leichte Konstruktion aus, weshalb das Genehmigungsverfahren grundsätzlich vereinfacht, aber auch die Aufstellungserlaubnis zeitlich begrenzt ist.

In enger Abstimmung mit dem Brandschutzsachverständigen, dem Fachunternehmer, der genehmigenden Behörde wurde eine Best-Case Lösung für den Betreiber entwickelt, um die Aufstellungs- und Nutzungsgenehmigung zeitlich optimiert, sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umsetzen zukönnen.

Die Vorgaben und zeitlichen Abläufe wurden bereits vor Projektierung in Anbetracht der “Corona-Lieferengpässe” abgesteckt, um den laufenden Betrieb nicht zu behindern, sondern durch eng getaktete Zeitabläufe Planungssicherheit zu garantieren.

  • Projekt: Leichtbauhalle Troisdorf (fliegende Halle)
  • Beauftragung: LPH 1-4
  • Bauherrschaft: Industrieunternehmen
  • Projektjahr 2022